Haus- und Hofordnung
der Grundschule am Hollerbusch
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Allgemeines
Alle Schüler*innen sollen gern zur Schule kommen. Diese Haus- und Hofordnung regelt das Zusammenleben und hilft, den Schulalltag so angenehm wie möglich zu gestalten. Deshalb ist sie von Schüler*innen, Schulpersonal und Besuchern einzuhalten.
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) Gegenüber Mitschülern verhalten wir uns kameradschaftlich und hilfsbereit. Wir sind anderen gegenüber tolerant und akzeptieren jeden, so wie er ist. Das Anwenden verbaler und körperlicher Gewalt ist untersagt und kann zur Anzeige gebracht werden.
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) Jegliches Schuleigentum ist pfleglich zu behandeln. Dies betrifft ebenso Pflanzen und Spielgeräte. Bei Zuwiderhandlungen ist Wiedergutmachung zu leisten.
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) Abfälle werden in die dafür vorgesehenen Müllbehälter entsorgt. Verantwortlichkeit: alle, Klasse vom Dienst
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) Auf dem gesamten Schulgelände sind Gegenstände verboten, die andere gefährden könnten, insbesondere Waffen jeglicher Art.
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) Wir übernehmen als öffentliche Einrichtung keine Haftung für die von den Kindern mitgebrachten Wertgegenstände, Geld und Spielsachen.
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) In der Schule gilt generelles Handyverbot. Diese und andere elektronische Geräte sind ohne ausdrückliche Erlaubnis der Pädagog*innen nicht zu benutzen. Bei Verstößen sind oben genannte Geräte abzugeben und von den Eltern abzuholen.
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) Wir verhalten uns so, dass niemand gestört wird. Jeder Lernende hat das Recht in einer ruhigen Atmosphäre arbeiten zu können. Jeder Lehrende hat das Recht in Ruhe Wissen zu vermitteln.
2. Betreten des Schulgeländes
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) Das Schulgelände ist ab 7.30 Uhr zugänglich. Nach Öffnung gehen die Schüler*innen direkt in ihre Klassenzimmer.
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) Um die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern, verabschieden sich Eltern und andere Begleiter*innen vor dem Schultor. Von dort werden die Kinder nach Unterrichtsende ggf. auch wieder abgeholt.
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) Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat an.
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) Gespräche mit Pädagog*innen finden grundsätzlich nach vorheriger Terminabsprache statt.
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) Auf dem gesamten Schulgelände gilt striktes Rauchverbot. Aus erzieherischen Gründen ist das Rauchen auch in unmittelbarer Schulhofnähe unerwünscht.
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) Das Mitführen von Hunden ist nicht erlaubt. Diese sind vor dem Schulgelände (jedoch nicht direkt vor dem Tor) anzuleinen.
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) Das Befahren des Schulhofes mit PKW, Fahrrädern, Rollern, Inlinern u. ä. ist nicht gestattet. Eine Ausnahmeregelung gilt für Lieferanten, Notdienste und Handwerkerfirmen.
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) Mitgeführte Fahrräder oder Roller sind zu schieben und die vorgesehenen Fahrradständer zu benutzen.
3. Pausenregeln
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) Schüler*innen bleiben in allen kleinen Pausen im Klassenraum oder verbringen diese als Bewegungspausen auf dem Flur.
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) In den großen Pausen begeben sich alle Schüler*innen auf den Schulhof. Laufbahn und Weitsprunganlage sind nicht zu betreten.
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) Ballspielen ist nur unter Aufsicht auf den Ballspielplätzen gestattet.
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) Findet vor oder nach der Hofpause Sport statt, ist das Sportzeug mit auf den Hof zu nehmen.
4. Unterrichtsschluss
Nach Schulschluss verlassen Schüler*innen zügig das Schulgelände, jedoch nicht ohne schriftliche Genehmigung der Sorgeberechtigten sowie vorherige Abmeldung beim pädagogischen Personal.
5. Mittagessen
Allen Schüler*innen wird eine kostenfreie Mahlzeit angeboten. Im Speiseraum gelten: Ruhe, Jacken und Kopfbedeckung an die Kleiderleiste, Tische abgewischt und ordentlich verlassen, Anweisungen der Aufsichtspersonen befolgen.
6. Toiletten
Die Toiletten sind nur zu den ihnen zugedachten Zwecken aufzusuchen und sauber zu verlassen.
7. Fahrstuhl
Der Fahrstuhl dient der behindertengerechten Ausstattung der Schule. Generell ist die Benutzung nur nach Absprache zulässig, für Schüler*innen nur in Begleitung von Schulpersonal.
8. Vermeiden von Unfällen
Zur Vermeidung von Unfällen sind nicht gestattet:
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Rennen und Ballspielen im Schulgebäude
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Klettern an Zäunen und Geländern im Eingangsbereich der Häuser und Turnhalle
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Schlittern, Schlitten fahren und Schneeballwerfen auf dem Schulgelände
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selbstständiges Öffnen und Schließen der Fenster in den Gebäuden
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Unfälle sind im Sekretariat, Havarien/Schadensfälle beim Hausmeister anzuzeigen.
9. Pflichten der Schüler*innen im Unterricht
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) Schüler*innen sind verpflichtet im Unterricht mitzuarbeiten und Arbeitsaufträge ruhig auszuführen.
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) Das für den Unterricht notwendige Material ist mitzubringen und pfleglich zu behandeln.
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) Von der Schule entliehene Unterrichtsmaterialien sind sorgfältig zu behandeln und pünktlich zurückgegeben, anderenfalls ist Schadensersatz zu leisten.
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10. Pflichten der Sorgeberechtigten
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) Sorgeberechtigte informieren sich regelmäßig über den Leistungsstand ihrer Kinder im Rahmen von Versammlungen, Sprechtagen und Sprechzeiten. Absagen sollten rechtzeitig in schriftlicher Form erfolgen.
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) Das Fernbleiben des Kinders vom Unterricht ist der Schule am ersten Tag unter Angabe eines Grundes mitzuteilen.
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) Die Eltern entschuldigen ihr Kind im Anschluss in schriftlich annehmbarer Form. Ein Arztattest ist der Entschuldigung gegebenenfalls beizulegen. Beurlaubungen werden gemäß der AV Schulpflicht gehandhabt und sind im Vorfeld bei einer Dauer von mehr als drei Unterrichtstagen bei der Schulleitung formlos schriftlich zu beantragen. Beurlaubungen bis zu drei Tagen können auf formlosen Antrag durch die Klassenlehrer*innen genehmigt werden.
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) Beantragungen von Befreiungen des Kindes vom Sportunterricht sind nur für eine Stunde unter Angabe eines Grundes möglich. Für längere Befreiungen ist zusätzlich ein ärztliches Attest nötig.
11. Hausrecht
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) Den Anweisungen des Schulpersonals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Haus- und
Hofordnung wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht und ein Platzverweis oder Hofverbot erteilt.
2.) Die Hofordnung kann aufgrund von besonderen Ereignissen durch Anweisung der Schulleitung vorübergehend abgeändert werden.
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>>> Beschluss der Schulkonferenz vom 14.12.2021